Ruhestand planen

Stefan Reuter Ruhestand planen

Sie werden älter als Sie glauben.

Die allgemein anerkannten Übersichten verdeutlichen die durchschnittliche Lebensdauer. Durchschnitt bedeutet, dass die Chance, älter zu werden, sehr wahrscheinlich ist.

Eine lebensbejahende Lebensführung und eine Finanzplanung, die Langlebigkeit berücksichtigt, ermöglicht zahlreiche wertvolle Lebensjahre.

85 Jahre
und mehr

Sie werden älter,
als Sie denken

50 Jahre
und älter

Jetzt sollte Ihre
Ruhestandsplanung beginnen

75 %
in Deutschland

haben keine
Patientenverfügung

90 %
der Deutschen

ohne
Vollsorgevollmacht

Die Ruhestandsplanung beginnt früher als Sie denken.

50 Jahre oder älter? Jetzt sind Sie alt genug für einen Gesprächstermin. Anders als vermutet ist die Ruhestandsplanung keine verlängerte Altersversorgung. Gemeinsam können Kurskorrekturen vorgenommen und Vollmachen angepasst werden. Die Auswirkungen von Langlebigkeit, Inflation und Zinsniveau werden erkennbar und berücksichtigt.

Beige geometrische Form

SGBXI und die Hinterbliebenenversorgung.

Der Staat hat sich weitgehend aus der Hinterbliebenenversorgung zurückgezogen. SGB bedeutet ausgeschrieben Sozialgesetzbuch, im sechsten Buch wird unter anderen die Witwen- und Witwerrente geregelt. Da sich der Staat weitgehend aus der Hinterbliebenenversorgung zurückgezogen hat,gilt es Maßnahmen zu treffen und passende Finanzierungsinstrumente kennenzulernen, die diese und weitere Lücken verlässlich ausgleichen.

 

Es gibt keine gesetzliche Vertretungsvollmacht zwischen Ehepartnern oder Eltern und Kindern.

75 % der in Deutschland lebenden Erwachsenen haben keine Patientenverfügung, 90 % keine Vorsorgevollmacht. Da es keine gesetzliche Vertretungsvollmacht zwischen Ehepartnern oder Eltern und Kindern gibt, bestimmt das zuständige Gericht zunächst einen „fremden“ Betreuer von Amts wegen. Damit sind sie im Betreuungsfall fremdbestimmt und entmündigt.

Berufsbetreuer und Betreuungsgerichte entscheiden über Gesundheit, Geschäft und Besitz. Ohne Vollmachten ist eine Vertretung, zum Beispiel gegenüber Behörden oder Banken, dann oft problematisch.

Der Betreuungsfall kann unvermittelt, auch bei jungen Menschen, durch Unfall oder Krankheit eintreten.Wer dies verhindern will, verfasst eine passende Vorsorgevollmacht. 

Die Erklärung erfolgt formfrei, aber schriftlich, der Vollmachtgerber muss volljährig sein. Die Vollmacht kann jederzeit zurückgezogen oder geändert werden.

Sinnvoll ist es unter Umständen mehrere Betreuer mit geeigneten Kompetenzen für die unterschiedlichen Aufgabenkreise Personensorge, Vermögenssorge, Pflege, Behörden und Gerichte, Post- und Fernmeldeverkehr einzusetzen.