Honorarvereinbarung

Wie setzt sich das Honorar zusammen?

Ruhestandsberatung ist eine besondere Form von Honorarberatung. Bei der individuellen Ruhestandsplanung befassen wir uns  mit der Finanzplanung kurz vor und im Ruhestand. Eine wesentliche Fragestellung dabei ist die wirtschaftliche Betrachtung vorhandener Vermögenswerte und voraussichtlichen finanziellen Bedarfs privater Haushalte. Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist daher die Ermittlung Ihrer finanziellen, familiären und individuellen Situation und deren wirtschaftliche Analyse für die Belange der Ruhestandsplanung auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Daraus ergibt sich das Honorar.

Es gibt unterschiedliche Honorarformen, die je Einzelfall vereinbart werden:

  • Pauschalhonorar für bestimmte Dienstleistungen,
  • Honorar auf Stundenbasis nach Aufwand,
  • Prozentuale Vergütung vom Geschäftswert,
  • laufendes Betreuungshonorar.