Der Fokus ist auf die Hände einer Frau gelegt, die gerade Dokumente durchblättert.

Vertretungsvollmacht

Was regelt die Vertretungsvollmacht?

Leider gibt es, anders als oft irrtümlich angenommen, grundsätzlich keine wechselseitige gesetzliche Vertretungsvollmacht von Ehegatten, Kindern oder Eltern. Falls Sie einen fremden amtlich bestellten Betreuer verhindern wollen müssen Sie bereits im Vorfeld handeln und eine Vertretungsvollmacht oder Betreuungsverfügung erteilen und können so festlegen wer im Notfall für Sie entscheiden darf.

Ebenso sollten Sie checken, ob Ihre Patientenverfügung auf dem rechtlich neusten Stand ist und Ihre Wünsche deutlich und adressatengerecht für die jeweils behandelnden Ärzte formuliert sind.

Zusätzlich ermöglichen Bankvollmachten Ihren Angehörigen reibungslos Zahlungen für Sie abzuwickeln, falls es einmal nötig sein sollte.